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Fragenübersicht Themenwoche Kinderrechte Sollten Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden?
1 - 10 / 10 Meinungen
03.10.2025 17:47 Uhr
Unbedingt!

Es wird höchste Zeit, dass Kinderrechte auf Basis der UN-Konderrechtskonvention endlich Eingang ins Grundgesetz finden.

Ich zitiere:

Zitat:
Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:

* Das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;

* Die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;

* Das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;

* Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;

* Das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;

* Die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.


https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/2021/03/25/organisationen-fordern-kinderrechte-ins-grundgesetz/
04.10.2025 09:20 Uhr
Ich musste mich erst Mal ins Thema einlesen...
Meiner Meinung nach sind die Kinderrechte schon in Art. 2 Abs. 1 GG enthalten. Es spricht aber nichts dagegen, sie noch einmal explizit aufzunehmen, ändern dürfte sich dadurch nichts.
04.10.2025 10:19 Uhr
Zitat:
Ich musste mich erst Mal ins Thema einlesen...
Meiner Meinung nach sind die Kinderrechte schon in Art. 2 Abs. 1 GG enthalten. Es spricht aber nichts dagegen, sie noch einmal explizit aufzunehmen, ändern dürfte sich dadurch nichts.


Hier scheiden sich die Geister leider. Gegner meinen, dass das Grundgesetz bereits Kinderrechte ausreichend mit einschließe, indem es sich ausdrücklich auf "unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft" bezieht.

Das ist ein Punkt, den unsere Spezial-Juristen aus der Dol-AfD schon nicht begreifen.

SBF betont immer wieder den Unterschied zwischen Menschen und Bürgern, der hier eben nicht gemacht wird.

Die Kinderrechte auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention - wie oben genannt - gehen aber noch mehr in die Tiefe und stellen die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern in der Gesellschaft in den Mittelpunkt.

Die Betonung einer besondere Schutzwürdigkeit von Kindern würde aber auch auf nachrangige Gesetze unmittelbare Auswirkungen besitzen und z.B. das Kindeswohl über elterliche Rechte stellen oder eine existenzsichernde Basis insbesondere für Kinder einfordern.

04.10.2025 10:46 Uhr
Hat Deutschland sich in UN-Resolutionen nicht ohnehin dazu verpflichtet?.

Z.b unter anderem in UN-Resolutionen gegen Kinderarbeit oder Kindersoldaten?
04.10.2025 16:53 Uhr
Und Kinder, deren Eltern das nicht so umsetzen, kommen in staatliche Obhut?

04.10.2025 16:55 Uhr
Zitat:
SBF betont immer wieder den Unterschied zwischen Menschen und Bürgern, der hier eben nicht gemacht wird.


Beschäftige dich doch mal mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und dann weisst du, auf welchen Punkt ich hinaus will.
05.10.2025 09:54 Uhr
Zitat:
Hat Deutschland sich in UN-Resolutionen nicht ohnehin dazu verpflichtet?.

Z.b unter anderem in UN-Resolutionen gegen Kinderarbeit oder Kindersoldaten?


Das ist korrekt, aber es geht um eine Festschreibung spezifischer Kinderrechte im Grundgesetz, um daraus in allen untergeordenten Gesetzen konkrechte Rechtsansprüche ableiten zu können.

Die UN-Resolution zum Schutz der Kinderrechte ist wichtig und richtig, aber leider alles andere als bindend für die jeweiligen Regierungen.

Ein Beispiel: In mehreren europäischen Staaten, die die UN-Konvention unterzeichnet haben, werden bereits Kinder im Umgang mit Drohnen geschult, um sie explizit später im Militär damit umgehen lassen zu können.

Hier ein Beispiel aus der Ukraine, aber diese Programme gibt es u.a. auch in den baltischen Staaten.

Zitat:
Drohnenunterricht - offen für Kinder ab sechs

Stand: 13.04.2025 11:31 Uhr

An immer mehr Schulen in der Ukraine gehört das Drohnenfliegen mittlerweile zum Lehrplan. Das soll den Kindern nicht nur handfeste Fähigkeiten vermitteln - sondern auch ein Gefühl von Sicherheit im Alltag des Angriffskriegs.


https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-schulen-unterricht-drohnen-100.html
05.10.2025 13:05 Uhr
Nein. Sogenannte Kinderrechte führen zur Entmündigung der Eltern. Ich halte davon überhaupt nichts.
05.10.2025 13:06 Uhr
Man liest z.B., dass es in den USA bereits Vorkommnisse dergestalt gab, dass bereits Kleinkinder einer irreversiblen Geschlechtsumwandlung unterzogen wurden - gegen den Willen eines Elternteils - wenn ihnen vom anderen Elternteil ein solcher Wunsch eingeredet wurde. Das ist pervers.
11.10.2025 03:42 Uhr
Sehe das auch kritisch. Was sind denn Kinderrechte, wenn sie nicht schon Menschenrechte sind?

Wir schützen Menschenrechte, Rechte von Menschen jeden Alters, Geschlechts, Herkunft, Glauben usw. Was soll da noch alles ins Grundgesetz geschrieben werden, was nicht schon MENSCH ist?

Sehe da keinen Bedarf!

Was würde folgen?

Altenrechte?
Ur-Altenrechte?
Frührentnerrechte?
Twen-Rechte?
Midlife-Crisis-Rechte?

...


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.10.2025 03:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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