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Fragenübersicht Ist man ein Verfassungsfeind, wenn das GG in Teilen ablehnt?
1 - 12 / 12 Meinungen
10.07.2025 16:55 Uhr
Den Art. 20a GG haben nicht die Grünen "ins Grundgesetz schreiben lassen". Soviel mal dazu.
Der neue Art 143h ist demgegenüber redundant.

Verfassungsfeind ist im Übrigen, wer die in Art 1 und 20 festgelegten Grundsätze ablehnt und in Wort und Tat aktiv bekämpft. Tust Du das?
Wenn ja, müsste Dich die Redax hier streng genommen kicken. :o)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.07.2025 16:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.07.2025 16:55 Uhr
So einfach ist es dann doch nicht. Dann wäre jeder, der eine Grundgesetzänderung initiiert ein Verfassungsfeind, was wirklich absurd wäre.
10.07.2025 17:01 Uhr
"Die Grünen haben den Klimaschutz ins GG schreiben lassen und ich lehne das zutiefst ab."

Oha, die Grünen hatten oder haben eine 2/3-Mehrheit im Bundestag?
10.07.2025 17:07 Uhr
Zitat:

Oha, die Grünen hatten oder haben eine 2/3-Mehrheit im Bundestag?

War doch der Handel mit den Grünen, damit Merz an die Knete kommt.
10.07.2025 17:16 Uhr
Zitat:
Zitat:

Oha, die Grünen hatten oder haben eine 2/3-Mehrheit im Bundestag?

War doch der Handel mit den Grünen, damit Merz an die Knete kommt.


In welchem Artikel ist das denn nun, ich finde da nichts.
10.07.2025 17:21 Uhr
Art 143h ...und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.
10.07.2025 17:23 Uhr
Für politische Wortklaubereien habe ich keine Lust. Wie der Artikel ins GG gekommen ist, ist auch klar.

https://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=39679
10.07.2025 17:26 Uhr
"Wie der Artikel ins GG gekommen ist, ist auch klar."

Richtig, die Grünen alleine haben das nicht beschlossen.
10.07.2025 17:35 Uhr
Zitat:

Richtig, die Grünen alleine haben das nicht beschlossen.


Ich schrieb:

"Die Grünen haben den Klimaschutz ins GG schreiben lassen."

Lesen bildet!



10.07.2025 18:38 Uhr
Nein, natürlich ist man kein Verfassungsfeind wenn man Teile der Verfassung für falsch hält. Dazu wird man erst wenn man diese aktiv durch Taten bekämpft. Wenn es nicht so wäre könnte man das Grundgesetzt übrigens niemals ändern.

ich halte besagte Passage übrigens auch für falsch und würde diese gerne wieder entfernt sehen, sehe mich ansonsten als Verfechter des Grundgesetzes.
10.07.2025 19:40 Uhr
Nur Art. 1-20 umfassen die Grundrechte und im engeren Sinne die FDGO und den demokratischen Staatsaufbau nur Nur Art. 1 und 20 selbst. Das sollte doch schon der Minimalkonsens sein. Was irgendwann später in hintere Artikel des GG reingeschrieben wurde, sollte man ablehnen können, ohne dass gleich der Verfassungsschutz auf der Matte steht.
10.07.2025 19:48 Uhr
Zitat:
Nur Art. 1-20 umfassen die Grundrechte und im engeren Sinne die FDGO und den demokratischen Staatsaufbau nur Nur Art. 1 und 20 selbst. Das sollte doch schon der Minimalkonsens sein. Was irgendwann später in hintere Artikel des GG reingeschrieben wurde, sollte man ablehnen können, ohne dass gleich der Verfassungsschutz auf der Matte steht.

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