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Fragenübersicht Ist es nicht unfair, dass gewisse Doktorarbeiten jeder Plagiatsprüfung entzogen sind?
1 - 15 / 15 Meinungen
06.02.2013 14:58 Uhr
Nein. Es gibt Arbeiten, die thematisch zu brisant sind, um sie der Öffentlichkeit unter die Nase zu halten. Ich kenne selbst jemanden, der eine solche Arbeit geschrieben hat (ich persönlich hätte ein solches Thema niemals angenommen, das lastet einem unter Umständen ein Leben lang an, wenn das in die falschen Hände gerät).
06.02.2013 15:40 Uhr
Das ist unfair.
Es mag Ausnahmen geben, wo eine Geheimhaltung nötig ist.
Dann bleibt es aber immer noch unfair.
06.02.2013 15:40 Uhr
Zitat:
Es gibt Arbeiten, die thematisch zu brisant sind, um sie der Öffentlichkeit unter die Nase zu halten.

Welche Themen sollen denn das sein?
06.02.2013 15:44 Uhr
@ Deichgraf:

Im Medizin/ Tiermedizin-Bereich gibt es dieses Potential. Mehr möchte ich dazu auch nicht schreiben.
06.02.2013 15:48 Uhr
Ich stimme da Tilia zu. Es gibt Themen die aus gutem Grund nicht öffentlichkeit zugänglich sind.

Im Übrigen: Auch diese unterliegen natürlich einer Prüfung, einer wie sie vor 30 Jahren nicht möglich war.
06.02.2013 16:18 Uhr
Wie passt das damit zusammen, dass man in Deutschland als Teil der Promotion die Arbeit veröffentlichen muss? Wenn man keinen Verlag findet, erhält man auch keinen Titel.
06.02.2013 16:19 Uhr
Falls es hier überhaupt eine Unfairness geben sollte, macht das die offensichtlichen Fälschungen nicht besser.
06.02.2013 16:26 Uhr
@ Trollo:

Keine Anhnung, wahrscheinlich gibt es auch hier Ausnahmen. Wie das konkret abläuft, damit habe ich mich nicht befaßt - meine eigene Arbeit hat ja kein solches Thema und ist demzufolge öffentlich zugänglich, in meinem Fall auch von jedem übers Internet abrufbar.
Man befaßt sich mit solchen Dingen ja in der Regel nur, wenn man selbst betroffen ist.
06.02.2013 16:41 Uhr
@Trollo

Normalerweise ist vorgeschrieben, dass man seine Arbeit einem wissenschaftlichem Publikum zugänglich macht. Zum Beispiel indem man sie verlegen lässt (selten, promites Beispiel Guttenberg) oder selbst verlegt (oft bis fast jeder). Alternativ kann man sie auch auf anderem Wege zugänglich machen, etwa bei Hinterlegung in geschlossen Fachbibliotheken. Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, eben für angedachte Fälle.
06.02.2013 17:26 Uhr
Ja, mir fällt dazu die Dissertation von Helmut Kohl ein über die Geschichte der CDU in Rheinland Pfalz im Umfang von angeblich unter 50 Seiten, von der alle deutschen Bibliotheken gesäubert worden sind. Damit könnte die Arbeit von Schavan über Person und Gewissen es auf jeden Fall aufnehmen.
06.02.2013 18:24 Uhr
Also ich kann es immer noch nicht glauben. Mir fehlt auch irgendwo eine Quelle, die belegt, dass es Doktorarbeiten gibt, die der Geheimhaltung unterliegen. Die Veröffentlichung, also für jeden zugänglich machen, ist eine Pflicht. Ohne Veröffentlichung gibt es keinen Titel.

http://de.wikipedia.org/wiki/Dissertation#Ver.C3.B6ffentlichung_der_Dissertation
06.02.2013 19:57 Uhr
Quelle? Ich hatte schon naturwissenschaftliche Doktorarbeiten in den Händen, sehr geheim
06.02.2013 20:54 Uhr
Wenn eine Arbeit wirklich vollkommen geheim ist, werden auch alle anderen Arbeiten zu ähnlichen Themen der Geheimhaltung unterliegen, ergo: Wie soll derjenige abgeschrieben haben, wenn er gar keinen Zugriff auf ähnliche Arbeiten hatte? (ist eine rein theoretische Konstruktion)

Wenn es aber einen bestimmten Personenkreis gibt, der darauf Zugriff hat (wovon ich ausgehe), kann dieser Personenkreis jederzeit die Arbeit überprüfen. Da es wahrscheinlich nicht viele Arbeiten zu dem jeweiligen Themenkreis gibt, werden die meisten davon diesem Personenkreis bekannt sein, sodaß es kaum Möglichkeiten gibt, so abzuschreiben daß das nicht schon im Promotionsverfahren auffällt.
07.02.2013 13:34 Uhr
@Alex19:
Zitat:
mir fällt dazu die Dissertation von Helmut Kohl ein über die Geschichte der CDU in Rheinland Pfalz im Umfang von angeblich unter 50 Seiten, von der alle deutschen Bibliotheken gesäubert worden sind.

Quatsch.
Diese Dissertation ist ganz normal verfügbar.
07.02.2013 13:58 Uhr
Der Teil der wissenschaftlichen Arbeit, der der Geheimhaltung unterliegt, kann nicht extern geprüft werden. Es trifft meines Wissens aber nicht zu, dass ein Doktortitel ohne Veröffentlichung (der nicht geheimen Teile) erteilt wird. Wie es bei Medizinern und Tiermedizinern aussieht, weiss ich nicht.

/rMS
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